Wohin darf man Seedbombs werfen?

Rechtliche Aspekte – Darf man Seedbombs werfen?

Viele fragen sich bestimmt, ob es überhaupt erlaubt ist, Seedbombs einfach so über Zäune, Mauern oder auf öffentliche Grünflächen zu werfen. Auf der einen Seite macht man ja nichts kaputt, sondern will nur verschönern, aber auf der anderen Seite ist man nicht Eigentümer der Fläche, wenn die Seedballs nicht gerade im eigenen Garten ausgeworfen werden.

Darf man Seedbombs werfen? Ist das überhaupt erlaubt?

Im privaten Bereich ist es natürlich erlaubt, mit Seedballs die eigenen Grünflächen oder Töpfe zu verschönern. Im öffentlichen Raum sieht das etwas anders aus.

Grundsätzlich ist es so, dass laut §303 StGb (Strafgesetzbuch) eine Sachbeschädigung vorliegt, wenn „rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“ wird und „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

Im BGB gibt es darüber hinaus eine weitere Regelung. Laut §94 BGB werden Samen oder Pflanzen auf einem Grundstück wesentlicher Bestandteil dessen. Damit verliert man selbst den Anspruch daran, was bedeutet, dass ihr die gesäten Früchte nicht ernten dürft (§946 BGB).

Das ist die Rechtslage. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Grundstücke – also bspw. das Nachbarsgrundstück.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Praktisch ist es aber oft anders: Schließlich kann man bspw. bei der Stadt oder beim Eigentümer einer brachliegenden Fläche einfach mal nachfragen. Die meisten Städte sind sogar froh, wenn man sich um die Verschönerung von Grünflächen bemüht. In Köln kann man bspw. Patenschaften für kleinere Grünflächen übernehmen und nach Absprache diese bepflanzen – oder eben Seedballs auswerfen.

Auf Nummer sicher geht ihr, wenn ihr euch die Erlaubnis einholt. Ansonsten könnte es durchaus teuer werden. Jeder muss selbst wissen, wie weit er gehen will und kann. Ihr solltet nur keinesfalls Eigentum beschädigen, verunstalten oder andere Personen durch zu hohe und dichte Bepflanzung in Gefahr bringen (bspw. im Straßenverkehr).

 

 

 

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